PflegeSG-Partner für das private Pflegegutachten in Sachsen-Sachsen-Anhalt-Thüringen

Wir treten als Pflegesachverständige in Ihr Leben, wenn Sie oder ein Angehöriger von Ihnen pflegebedürftig wird. Generell ist es richtig, sich professionelle Hilfe wie ein Pflegedienst oder ein Pflegeheim in Anspruch zu nehmen. Meistens jedoch ist es den Beteiligten lieber, Zuhause zu pflegen und gepflegt zu werden. Oftmals möchte der zu Pflegende auch nicht von Fremden betreut werden. Hier können wir Ihnen umfassende Ratschläge zur häuslichen Pflege geben und Sie gern anweisen und ein Stück begleiten, bis Sie sich absolut sicher fühlen.

Wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt, ist die Überprüfung der Pflegestufe durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) obligatorisch. Sollten Sie der Meinung sein, die Einschätzung des MDK sei falsch, können Sie uns als Pflegesachverständige beauftragen, ein unabhängiges Pflegegutachten zu erstellen. Dieses Pflegegutachten bestätigt Sie oder den MDK. Das Pflegegutachten kann auch für gerichtliche Belange genutzt werden.

 

Gern erklären wir Ihnen als Pflegesachverständige auch das Gutachten des MDK und begleiten Sie von der Beantragung des Pflegegeldes bis hin zur Betreuung der pflegebedüftigen Person durch Sie oder der Auswahl der geeigneten Pflegemöglichkeit für Ihren Angehörigen.Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen helfen können.

 

 Sylvia Grünert und Marlies Jänisch

 PflegeSG GbR

www.pflegesg.de