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Insolvenzgeld

Unerlässlich ist die Schaffung längst überfälliger politischer Rahmenbedingun­gen, um weitere Unternehmensinsolvenzen und somit eine weitere Steigerung der Insolvenzgeldzahlungen zu verhindern.

Die Unternehmer müssen sich vom Zwang der Insolvenzgeldumlage über die Berufsgenossenschaften befreien und stattdessen eine private Insolvenzversicherung abschließen können. Auf diese Weise wäre die Erfüllung des Gehaltsanspruchs der Angestellten für ausstehende Gehaltszahlungen für den Zeitraum von 3 Monaten vor der Insolvenzanmeldung ebenso sichergestellt. Der BDS fordert darüber hinaus, dass der Selbständige gemäß des im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatzes im Insolvenzfall ebenso geschützt ist wie der Arbeitnehmer, sofern er auch für sich selbst entsprechend vorgesorgt hat.

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