Deutsche Postbank AG muss rechtswidrige Negativeinträge nach Entscheidung des LG Stuttgart löschen

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 01.10.2013 die Deutsche Postbank AG zur Löschung mehrerer Negativeinträge bei der Schufa Holding AG verurteilt. Das Gericht bestätigte hierbei zwei wesentliche Rechtsgrundsätze.

 

Zum Sachverhalt:

 

Ein junger Auszubildender aus dem Großraum Stuttgart hatte bei der Deutschen Postbank AG Zahlungsrückstände. Diese beliefen sich auf einen nicht besonders hohen Betrag in Höhe von weniger als 1.000,00 EUR. Nach Kündigung des Girovertrages des jungen Mannes meldete die Deutsche Postbank AG den Sachverhalt der Schufa Holding AG als Negativeintrag mit einem so genannten SG-Merkmal. SG steht für „Saldo nach Gesamtfälligstellung“. Zudem nahm die Deutsche Postbank AG weiterhin periodische Meldungen an die Schufa Holding AG vor. Dies geschah auch noch, nachdem die Postbank mit ihrem ehemaligen Kunden eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen hatte.

 

Hiergegen wandte sich der Betroffene unter Mithilfe der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälteaus Berlin. Ein negativer Schufa-Eintrag verursacht nicht absehbare Auswirkungen. Für den jungen Betroffenen wirkt sich ein Schufa-Eintrag von kleinen wirtschaftlichen Einschränkungen bis zur wirtschaftlichen Handlungsunfähigkeit aus. Da eine außergerichtliche Einigung mit der Postbank nicht erzielt werden konnte, wurde kurzerhand Klage eingereicht. Über diese entschied nun das Landgericht Stuttgart.

 

Die Entscheidung:

 

Das Gericht bewertete die Einmeldungen, die nach der Ratenzahlungsvereinbarung erfolgt waren und immer noch unter dem Merkmal SG verzeichnet worden, als rechtsfehlerhaft und somit auch rechtswidrig und verurteilte nunmehr die Deutsche Postbank AG zur Löschung der Negativeinträge. Dies begründete das Landgericht Stuttgart vor allem damit, dass nach Abschluss des Ratenzahlungsvergleiches eine positive Veränderung zu Gunsten des Schuldners stattgefunden habe. Dieser habe ein berechtigtes Interesse daran, dass die Ratenzahlungsvereinbarung sich auch in seinen Schufa – Daten wiederfinde.

 

Zudem bestätigte das Gericht in seiner Entscheidung, dass die beklagte Deutsche Postbank AG zum Ersatz der außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten verpflichtet sei. Dies begründete das Gericht damit, dass die Beklagte ihre Pflicht aus dem Girovertrag durch die fehlerhaften Meldungen gemäß § 280 BGB verletzt habe und dem Kläger insoweit zum Schadensersatz verpflichtet sei.

Rechtsanwalt Dr. Tintemann weiß aus Erfahrung und durch Berichten der betroffenen Mandanten von Schufa-Einträgen, dass eben auch ganz junge Leute, die gerade im Berufsleben starten, sich natürlich Wünsche und Träume erfüllen möchten und schneller als gedacht ihr Leben durch Schufa-Einträge betroffen ist:  „Hat jemand erst mal einen negativen Schufa-Eintrag, dann merkt jeder Betroffene, wie weit dieser Eintrag das alltägliche Leben, bzw. Geschäftsleben hemmt und handlungsunfähig macht. Neue Verträge wie z.B. für ein Handy, ein Autokredit oder eine Mietwohnung sind mit einem negativen Schufa-Eintrag nicht möglich. Gerade das Leben von jungen Menschen wird massiv durch den Negativeintrag eingeschränkt, ein Schufa-Eintrag bleibt 3 Jahre bestehen, wenn dieser nicht vorher zur Löschung gebracht werden konnte.“

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wir werden gegebenenfalls weiter berichten.

 

V.i.S.d.P.

 

Dr. Sven Tintemann

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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