Hinweise zur Mitgliederversammlung der Altersvorsorgegenossenschaft im Oktober 2020

Die Mitgliederversammlung ist eine wichtiges demokratisches Moment zur Willensbildung der Genossenschaft und zur Kontrolle der Organe der Genossenschaft.

Diese befindet sich in Liquidation. Von Seiten der Interessengemeinschaft raten wir zu einer der zahlreichen Teilnahme an der Veranstaltung, so weit dafür die Corona Regeln eingehalten werden. Es stellt sich juristisch die Frage, ob eine Veranstaltung überhaupt unangefochten durchgeführt werden kann, wenn die organisatorischen Voraussetzungen für diese nicht vorliegen, weil zum Beispiel das Hygienekonzept nicht eingehalten werden kann oder behördliche Auflagen die Zusammenkunft verhindern oder zu erschweren, dass sie nach ihrem Charakter her nicht mehr durchgeführt werden kann. Dann müsste diese Mitgliederversammlung verschoben werden oder gegebenfalls anderweitig durchgeführt werden.

Abstimmungsverhalten

Die Frage nach dem Abstimmungsverhalten der Beteiligten nach den Fragen und Antworten der Mitglieder der Genossenschaft kann dahingehend allgemein beantwortet werden: Die jetzigen Beteiligten haben nach Auffassung des ehrenamtlichen Beraters der Altersvorsorgegenossenschaft, der inzwischen mehrere sehr ausführliche Gespräche mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn James Klein geführt hat, jedenfalls mehrheitlich das Schiff nicht verlassen, sondern stehen in Mitgliedern als auch den Behörden zur Verfügung.

System zum Börsenhandel

Die Frage, ob das System zum Börsenhandel langfristig erfolgreich ist, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Jedenfalls war eine Vermarktung bisher nicht erfolgreich, Zweifel haben das Finanzamt und die Strafverfolgungsbehörden alle an die Frau an der Frage fest gemacht, ob das System tatsächlich die behaupteten 10 Millionen € wert ist. Hier laufen juristische Verfahren, unlängst hat die Staatsanwaltschaft Potsdam hierzu ein Gutachten eines fachlich versierten Hochschullehrers in Auftrag gegeben. Mit einem zügigen Abschluss der Verfahren vor dem Finanzgericht und der Strafjustiz kann nicht gerechnet werden.

Hinzukommt, dass seitens des Aufsichtsratsvorsitzenden jedenfalls aus Sicht des ehrenamtlichen Begleiters der Altersvorsorgegenossenschaft nachgewiesen werden konnte, dass das Börsen handelssystem erfolgreich läuft. Hier liegen mehrere Gutachten vor und starke Indizien.

Wann das System so einen Erfolg hat, das mit der Auszahlung an alle zu rechnen er ist, bleibt unklar. Kein Konsens besteht hinsichtlich der Frage, ob für die Mitglieder der Altersvorsorgegenossenschaft ein Schaden eingetreten sei und ob hier eine moralische Verantwortung besteht. Soweit ich die Kommunikation verstanden habe, sehen die Beteiligten die Verantwortung bei den Behörden.

Konzept für die Gemeinschaft

Die von mir als ehrenamtlichen Begleiter gesprochenen Mitglieder, die Geld investiert haben, meinen allerdings, dass es besser wäre ihr Geld dort ab zu ziehen und wieder eine Eigenverwaltung aufzunehmen. Eine individuelle Vertretung der Mitglieder der Genossenschaft kommt seitens des Autors bis auf extreme Ausnahme Fälle nicht in Frage. Der Interessengemeinschaft geht es nicht so sehr um die Vertretung Einzelinteressen, sondern um die Entwicklung eines Konzeptes, dass schlussendlich allen gemeinsam dient.

Ob eine Veränderung der juristischen Konstruktion sinnvoll ist, vermag ich als ehrenamtlicher Begleiter nicht zu beurteilen. Nach Auffassung des Unterzeichners wäre allen durch einen Erfolg des Systems gedient, eine erfolgreiche Vermarktung und durch die Aufnahme von Mitgliedern in den Aufsichtsrates, die keine Nähe zu den bisherigen Hinterleuten haben. Außerdem sollte ein klares Konzept entwickelt werden, mit einer klaren Zeitschiene und Kriterien nach welchen Grundsätzen dem Ausstiegswunsch von Mitgliedern entsprochen werden kann.

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt
ehrenamtlicher-Begleiter Interessengemeinschaft AVG

 

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