Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft-jetzt den Vermittler in Haftung nehmen?

Davon will der Vertrieb über Jahre nichts gemerkt haben? Eigentlich unvorstellbar, denn ein Vertrieb hat nicht nur die Provisionsablassierpflicht, sondern auch die Pflicht sich laufend um das vom Kunden getätigte Investment zu kümmern. Das dürfte hier wohl in den wenigsten Fällen passiert sein, zumindest nicht in dem Umfang wie der Vermittler aus Sicht von Rechtsanwalt Dr.. Pforr dann auch in der Mitverantwortung zu sehen ist. Und genau das sehen wir, eine glasklare Mitverantwortung der Berater.

Natürlich geht es jetzt wie bei einem Windhundrennen zu, denn alle Forderungen wird kein Vermittler letztlich erfüllen können, wenn er dazu gerichtlich verurteilt wird. Wer zuerst kommt malt zuerst, ganz klar so Dr. Thomas Pforr. Natürlich werden sich auch die Verantwortlichen der Gesellschaft nicht nur unbequemen Fragen stellen müssen, sondern auch der Frage nach der Verantwortung. Wie konnte eine so eklatante Fehleinschätzung der Pfänder geschehen? Welche Rolle spielt dabei der Mittelverwendungskontrolleur und welche Rolle die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgsellschaft BDO. Genau das, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, gilt es jetzt aufzuklären, und zwar zügig.

Ich kann jedem Anleger nur raten sich schnellstmöglich anwaltschaftlich beraten zu lassen und rechtliche Schritte gegen die Berater vorzubereiten. Rechtsanwälten die man vom Vertrieb empfohlen bekommen hat, sollte man schnellstmöglich jetzt das Mandat entziehen. Es muss Schluss sein mit dem Schutz des Vertriebs, er trägt ein großes Maß an Mitverantwortung.  

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